Erholungsurlaube 2024 für Menschen
mit Behinderungen
Das Referat „Behinderung und
Inklusion“ des Amtes der Salzburger Landesregierung bietet auch heuer wieder Erholungsurlaube
für Menschen mit Behinderungen an. Erholungsbedürftige Kinder (mit Begleitperson/en) und Erwachsene mit
Behinderungen haben die Gelegenheit, an einem Individualurlaub (7 Tage, Termin
frei wählbar) oder an einem bestimmten Gruppenurlaub (12 Tage) in ausgewählten
Gästehäusern im Pinzgau bzw. Pongau teilzunehmen.
Die Organisation der Erholungsurlaube erfolgt über die Volkshilfe Salzburg. Anmeldefrist für alle Urlaube: 12. April 2024
Kostenbeiträge:
Für Menschen mit Behinderungen
werden keine Kostenbeiträge berechnet. Sollte aus medizinischen Gründen
hervorgehen, dass eine Begleitperson erforderlich ist, wird auch für diese kein
Kostenbeitrag verrechnet. Zusätzlich mitreisende Begleitpersonen müssen einen
Kostenbeitrag leisten. Für begleitende Eltern und Geschwister von Kindern mit
Behinderungen erfolgt keine Verrechnung.
Teilnahmebedingungen:
An dieser Erholungsaktion können
alle Menschen mit Behinderungen teilnehmen, sofern sie nicht einer ständigen
Pflege und Beaufsichtigung bedürfen (außer mit Begleitung). Bevorzugt
werden Menschen die sich wirtschaftlich und sozial in einer besonders
belastenden Lebenslage befinden, sowie Personen, die noch nie an der
Erholungsaktion des Landes Salzburg teilgenommen haben.
Nähere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Burgi Gwechenberger im Gemeindeamt, Tel.: 06274/6202-41, eMail: burgi.gwechenberger@lamprechtshausen.at oder finden Sie auf www.volkshilfe-salzburg.at.
Antragsformular