Erholungsurlaube für Menschen mit Behinderungen

Veröffentlichungsdatum15.03.2024Lesedauer15 Minuten
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Erholungsurlaube 2024 für Menschen mit Behinderungen

Das Referat „Behinderung und Inklusion“ des Amtes der Salzburger Landesregierung bietet auch heuer wieder Erholungsurlaube für Menschen mit Behinderungen an.  Erholungsbedürftige Kinder (mit Begleitperson/en) und Erwachsene mit Behinderungen haben die Gelegenheit, an einem Individualurlaub (7 Tage, Termin frei wählbar) oder an einem bestimmten Gruppenurlaub (12 Tage) in ausgewählten Gästehäusern im Pinzgau bzw. Pongau teilzunehmen.

Die Organisation der Erholungsurlaube erfolgt über die Volkshilfe Salzburg. Anmeldefrist für alle Urlaube: 12. April 2024

Kostenbeiträge:

Für Menschen mit Behinderungen werden keine Kostenbeiträge berechnet. Sollte aus medizinischen Gründen hervorgehen, dass eine Begleitperson erforderlich ist, wird auch für diese kein Kostenbeitrag verrechnet. Zusätzlich mitreisende Begleitpersonen müssen einen Kostenbeitrag leisten. Für begleitende Eltern und Geschwister von Kindern mit Behinderungen erfolgt keine Verrechnung.

Teilnahmebedingungen:

An dieser Erholungsaktion können alle Menschen mit Behinderungen teilnehmen, sofern sie nicht einer ständigen Pflege und Beaufsichtigung bedürfen (außer mit Begleitung). Bevorzugt werden Menschen die sich wirtschaftlich und sozial in einer besonders belastenden Lebenslage befinden, sowie Personen, die noch nie an der Erholungsaktion des Landes Salzburg teilgenommen haben.

Nähere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Burgi Gwechenberger im Gemeindeamt, Tel.: 06274/6202-41, eMail: burgi.gwechenberger@lamprechtshausen.at oder finden Sie auf www.volkshilfe-salzburg.at.

Antragsformular