Mit 01.09.2020 trat das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG) in Kraft.
Zum Zweck der ordnungsgemäßen und vollständigen Abgabenerhebung haben Unterkunftgeberinnen und Unterkunftgeber der Gemeinde die beabsichtigte Zurverfügungstellung einer Unterkunft im Sinn des § 1 Abs 3 SNAG mittels folgendem Formular anzuzeigen. Auch die Beendigung und jede wesentliche Änderung sind der Abgabenbehörde binnen zwei Wochen durch Übermittlung dieses Formulars zu melden.
Link zu Online-Formular
Die Abgabenbehörde führt ein Register der im Gemeindegebiet gemäß § 9 Abs 1 SNAG angezeigten Unterkünfte (Unterkunftsregister).
Auflistung_Registrierungsnummern_Beherbergungsbetriebe_Gemeinde_Lamprechtshausen_Stand_09._August_2022.pdf herunterladen (0.12 MB)
Weitere Informationen zur Anzeige- und Informationspflicht gemäß SNAG entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument.
115_9_und_10_SNAG_idF_01.09.2020.pdf (0.36 MB)